Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder Kuraufenthaltes in Österreich, in der EU sowie in Ländern, die an Österreich angrenzen.
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen.
Zwillinge zu haben bedeutet zwar doppeltes Glück, aber auch doppelte Herausforderungen, doppelte Arbeit. Babykleidung, Babynahrung, Windel, Pflegeartikel und vieles mehr müssen für die Babys doppel bzw. mehrfach angeschafft werden. Es ist aber nicht nur der finanzielle Aspekt, welcher hier aufgeworfen wird. Auch die Betreuung von Mehrlingen fordert die Eltern sehr. Zwei oder gar drei Babys haben Hunger oder werden von Bauchkrämpfen geplagt, müssen gewickelt, gefüttert, getröstet werden und das sehr häufig zeitgleich. Oft fehlen da zwei weitere Hände. „Mobile Familiendienste“ der Caritas OÖ bieten in solchen herausfordernden Situationen Hilfe und Unterstützung an. Die Familienhelferinnen der Caritas kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus und unterstützen die Eltern bei der Betreuung und bei der Pflege der Säuglinge. Hierfür stellt das Land OÖ Wertgutscheine zur Verfügung, welche für derartige Leistungen eingelöst werden können.
Es werden Kosten wie z.B. Heilkosten, künstlicher Zahnersatz, usw. von der Obersterreichischen Versicherung AG übernommen. Die Versicherungsprämie übermittelt das Land Oberösterreich.
Im Mutter-Kind-Pass sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Mutter-Kind-Zuschuss von 375 Euro pro Kind beschlossen.
Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.
Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie „Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030“ leisten.
Allgemein finden alle Initiativen und Aktionen im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit – so weit es die budgetären Mittel erlauben – finanzielle Unterstützung
Rechtsträger von heilpädagogischen Kindergärten und heilpädagogischen Horten erhalten vom Land Oberösterreich über Antrag einen erhöhten Landesbeitrag zum Personalaufwand für die/den Leiter/in sowie für max. zwei vollbeschäftigte pädagogische Fachkräfte.
Die Festlegung der Ferienregelungen einer Kinderbetreuungseinrichtung fällt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse in den autonomen Verantwortungsbereich des jeweiligen Erhalters.
Daneben sieht das Kinderbetreuungsgesetz die Errichtung von Saisonbetrieben vor, die nur während eines bestimmten Zeitabschnittes innerhalb eines Jahres aus besonderem Anlass betrieben werden (siehe Rundschreiben „Errichtung von Saison-Kinderbetreuungseinrichtungen“).
Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
Informationen über Hilfsmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtigte sowie gehörlose oder blinde Menschen.
Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen
Das EU-Programm „Jugend in Aktion“ ist das Herzstück der EU-Jugendförderung an sich und setzt sich aus fünf Aktionen zusammen. Es ersetzt das Programm „Jugend“, das Ende 2006 auslief.