Die Familie
Die wichtigste soziale Grundlage der Gesellschaft ist die Familie.
Sie wird durch die gegenseitige Verantwortung der Generationen und der Partner zueinander geprägt.
Durch das Kind wird eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zur Familie, deren Wesensfunktion in der Erziehung der Kinder und der generationsübergreifenden Fürsorge besteht.
Die Autonomie der Familie hat vom Staat nicht nur respektiert zu werden, sondern er hat ihr als Institution auch besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Jeder Form der Diskriminierung, sei es von staatlicher oder privater Seite, muss entschieden entgegengetreten werden.
Eine Besserstellung im Steuer- und Sozialrecht sowie bei den Gebühren und Tarifsystemen für Familien, ist allein schon wegen des höheren materiellen. Aufwandes einer Familie gerechtfertigt. Ein weiterer Rechtfertigungsgrund ist der Beitrag der Familie zum Funktionieren des Generationenvertrages.
Der Schutzauftrag des Staates macht allerdings das Eingreifen in die familiäre Autonomie dort notwendig, wo Eltern ihrer Aufgabe nicht nachkommen und es dadurch zu einer massiven Beeinträchtigung des Kindeswohls kommt.
Nicht nur die Zeiten der Kindererziehung, sondern auch die der Angehörigenpflege und -betreuung sind als Familienleistung für die Begründung und die Ermittlung des Anspruches auf eine Alterspension jeder anderen Form von Berufs- und Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
Eine gesunde, intakte Familie ist die Basis
für eine funktionierende Gesellschaft.