Elternverantwortung
Kinder übernehmen weitgehend, die von den Eltern vorgelebten Verhaltensmuster. Daraus erwächst für die Eltern eine große Verantwortung. Die moderne Familie muss sich neuen Gegebenheiten anpassen können, ohne deshalb positiv besetzte Werte über Bord werfen zu müssen. Gleichberechtigung vorausgesetzt, haben sich Eltern ihrer Pflichten zum Wohl des Kindes bewusst zu sein.
Der Mensch definiert sich auch über seine Fähigkeit, freiwillig zu gewissen Dingen nein sagen zu können. Das dient dem Gemeinwesen, aber auch dem Schutz der eigenen Persönlichkeit. Im Gegenzug dazu, hat er auch das Bestreben und die Möglichkeit, für Vorstellungen einzutreten – und diese auch zu leben, die über Existenzsicherung hinausgehen. Jugendliche suchen Ideale. Es gilt, Werte (z.B. Ehrlichkeit, Treue, Hilfsbereitschaft usw.) zu vermitteln, sonst besteht die Gefahr, dass negative Vorbilder an ihre Stelle treten.
„Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen“, sagt man.
Das Kind ist als suchendes Wesen zu verstehen; Es hat einen Anspruch gegenüber den Eltern sowie seinem weiteren familiären und schulischen Umfeld auf die Vermittlung von Werterhaltung und Orientierungshilfen. Kinder brauchen, sollen sie sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickeln können, Grenzen. Das Neinsagen von Seite der Eltern hilft dabei. Nicht gefestigte oder allein gelassene junge Menschen weisen etwa ein signifikant erhöhtes Suchtrisiko, eine erhöhte Selbstmordrate, Zulauf zu Sekten u.a.m. auf. Wenn Erziehen = Eingreifen bedeutet, dann gehen wir davon aus, dass eine Werterhaltung der Eltern vorhanden ist, die in der vom Konsum bestimmten Alltagswelt Grenzen setzt. Dies gilt insbesondere für die Gefahren eines uferlosen Fernseh- und Videokonsums schon im Kleinkindalter. Auf die altersgemäße Gestaltung des Familienlebens auch in der Freizeit ist dabei besonders zu achten.
Das Kind hat ein Recht auf Liebe,
Werte und Orientierung.
Jugendliche suchen Ideale.
Es gilt, positive Ideale zu vermitteln.
Sonst besteht die Gefahr, dass negative
Vorbilder an ihre Stelle treten.
Sie wird durch die gegenseitige Verantwortung der Generationen und der Partner zueinander geprägt.
Durch das Kind wird eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zur Familie, deren Wesensfunktion in der Erziehung der Kinder und der generationsübergreifenden Fürsorge besteht.
Die Autonomie der Familie hat vom Staat nicht nur respektiert zu werden, sondern er hat ihr als Institution auch besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Jeder Form der Diskriminierung, sei es von staatlicher oder privater Seite, muss entschieden entgegengetreten werden.
Eine Besserstellung im Steuer- und Sozialrecht sowie bei den Gebühren und Tarifsystemen für Familien, ist allein schon wegen des höheren materiellen. Aufwandes einer Familie gerechtfertigt. Ein weiterer Rechtfertigungsgrund ist der Beitrag der Familie zum Funktionieren des Generationenvertrages.
Der Schutzauftrag des Staates macht allerdings das Eingreifen in die familiäre Autonomie dort notwendig, wo Eltern ihrer Aufgabe nicht nachkommen und es dadurch zu einer massiven Beeinträchtigung des Kindeswohls kommt.
Nicht nur die Zeiten der Kindererziehung, sondern auch die der Angehörigenpflege und -betreuung sind als Familienleistung für die Begründung und die Ermittlung des Anspruches auf eine Alterspension jeder anderen Form von Berufs- und Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
Eine gesunde, intakte Familie ist die Basis
für eine funktionierende Gesellschaft.